Stelle dir aus unseren Angebot das perfekte Zrce SPRING BREAK EUROPE Package zusammen!
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Der Zrce SPRING BREAK EUROPE Festivalpass ist das Herzstück deines Partywochenendes. Dieser garantiert dir exklusiven Zutritt zu allen offiziellen Partys und Events laut Programm.
*Christmas Special ist gültig von 20.12.2019 (13:00 Uhr) bis inklusive 31.12.2019 (13:00 Uhr)
Wenn gewünschst, kannst du eine offizielle und geprüfte Unterkunft zum Spezialpreis direkt zum Festivalpass dazubuchen. Dabei stehen dir vier Kategorien zur Verfügung.
Mit unseren Upgrades kannst du deinen Trip noch einzigartiger und komfortabler gestalten.
Klicke auf ein Upgrade deiner Wahl, um mehr Informationen zu erhalten.
Got a little Captain in you? Europe's craziest boat party – the only boat party you need!
Upgraden und die VIP Experience beim SPRING BREAK EUROPE in Zrce hautnah erleben.
Der Bus-Shuttle bringt dich rund um die Uhr von Novalja direkt zum Zrce Beach
Kostengünstige Reiseversicherung von unserem Partner Uniqa
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Kostengünstige Reiseversicherung von unserem Partner Uniqa
*Christmas Special ist gültig von 20.12.2019 (13:00 Uhr) bis inklusive 31.12.2019 (13:00 Uhr)
Der Preis inkludiert Hin- und Rückfahrt pro Person!
Anreise aus Österreich
Abfahrtsort | Abfahrtszeit | Preis |
---|---|---|
Graz | 04:00 Uhr | € 99,- |
Linz | 01:00 Uhr | € 99,- |
Wien | 01:00 Uhr | € 99,- |
Wr. Neustadt | 02:00 Uhr | € 99,- |
Salzburg | 03:00 Uhr | € 99,- |
Anreise aus Deutschland
Abfahrtsort | Abfahrtszeit | Preis |
---|---|---|
München | 01:00 Uhr | € 119,- |
Nürnberg | 23:00 Uhr* | € 129,- |
Karlsruhe | 02:00 Uhr | € 129,- |
Stuttgart | 03:00 Uhr | € 129,- |
Düsseldorf | 17:00 Uhr* | € 129,- |
Köln | 18:00 Uhr* | € 129,- |
Frankfurt (M.) | 20:00 Uhr* | € 129,- |
*Achtung: Abfahrt bereits am Vortag (28.05.2020 )!
Die Abfahrtszeiten sind ein ungefährer Richtwert. Die genauen Abfahrtszeiten für die Busse werden einige Wochen vor SPRING BREAK EUROPE in Zrce 2020 veröffentlicht.
Für Gruppen über 40 Personen stellen wir auch gerne individuelle Busangebote zur Verfügung.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPLASHLINE Travel und Event GmbH.
Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 2.000 Personen.
Wir weisen auf das Rücktrittsrecht nach §3 KSchG hin:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er gemäß §3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Der Rücktritt kann vom Verbraucher binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. der Warenlieferung gegenüber der SPLASHLINE Travel und Event GmbH Knöllgasse 15, 1100 Wien (Telefon: +43 1 504 68 68 60, Fax: +43 1 504 68 68 – 68, E-Mail: office@splashline.at) erklärt werden. Gemäß §4 KSchG werden dem Verbraucher nach einem Rücktritt alle empfangenen Leistungen rückerstattet.
Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. wurde den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung. Wurde die Urkundenausfolgung bzw. die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachgeholt, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde bzw. die Information erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.“
Hinweis gemäß Pauschalreiseverordnung 2018:
Die SPLASHLINE Travel und Event GmbH ist unter der Eintragungsnummer 2005/0005 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten registriert. Wir haben bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, eine Insolvenzversicherung unter der Polizzen-Nr. 2132/000979-4 abgeschlossen. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor Ende der geplanten Reise. Die Höhe der Annahme von Kundengeldern als Anzahlung beträgt maximal 20 % des Reisepreises. Kundengelder als Anzahlung oder als Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises dürfen nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden und nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt übernommen werden. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz des Reiseveranstalters beim Abwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel. +43/ (0)1/ 316 70 – 895, Fax. +43/ (0)1/ 316 70 – 70895, E-Mail splashline@callus.com anzumelden. Die Haftung der UNIQA Österreich Versicherungen AG ist im Schadensfall auf die für den Reiseveranstalter ermittelte Versicherungssumme begrenzt. Übersteigen die Erstattungsforderungen die Versicherungssumme, erfolgen Zahlungen nur anteilig.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Event-Fotos in der vorliegenden Ausschreibung um Fotos von SPRING BREAK EUROPE 2019 oder früheren Veranstaltungen handelt und die darauf gezeigten und beschriebenen Aktivitäten und Programmpunkte nicht automatisch bei SPRING BREAK EUROPE 2020 angeboten werden müssen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Gespräche mit Sponsoren und Partner abgeschlossen sind.
Flugsicherheit
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen.
Dazu zählen Fluglinien, die in Europa gar nicht fliegen dürfen, sowie Fluglinien, die nicht sicher genug sind, um Europa anzufliegen. Unser Sicherheitsstandard in Europa gilt als einer der höchsten der Welt.
Alle betroffenen Fluglinien sind auf einer Liste der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Online Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.
SPLASHLINE Travel und Event GmbH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
Sie können Ihre Beschwerde direkt bei uns bei folgender Email-Adresse einbringen: beschwerde@splashline.at
Stand: Oktober 2019
Seit 2012 vereinen sich Partypeople aus ganz Europa beim legendären SPRING BREAK EUROPE. Gemeinsam feiern wir den Start in den Sommer bei Europas legendärsten Partywochenenden.
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SPLASHLINE Travel und Event GmbH
Knöllgasse 15, 1100 Wien
Hotline (MO-FR: 9:00-17:00)
+43 1 504 68 68 60
E-Mail (Buchungsänderungen):
buchung@splashline.at